Über uns Das Projekt »Der Leuchtturm« Kontakt

Bezweifle nie, dass eine kleine Gruppe aufmerksamer, engagierter Menschen die Welt verändern kann – in der Tat ist es nie jemand anders gewesen.

— Margaret Mead, US-amerikanische Anthropologin und Ethnologin

Über Antigone e. V.

Den Anfang machte dieses Projekt im April 2024, indem sich eine Kerngruppe aus Menschen mit schweren geistigen Behinderungen und ihren Angehörigen bildete, die ein gemeinsames Anliegen verbindet: Die Verbesserung der Lebenslagen und insbesondere Wohnsituationen von Menschen mit intensivem pädagogischen und/oder pflegerischen Betreuungs- und Unterstützungsbedarf im Landkreis Heilbronn. Hierzu trafen sich zwölf Familien der Region und einige weitere sollten der Initiative im Folgenden noch beitreten.

Gemeinsam gründeten wir schließlich im September 2024 den Verein Antigone e. V.

Als ein Bündnis zur Wahrung der Rechte von Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen setzt sich Antigone e. V. seither für die Stärkung von Familien ein, organisiert Bildungsveranstaltungen, leistet Einzelfallberatung und unterstützt derzeit drei Familien in der Gemeinde Wüstenrot bei der Gründung eines gemeindeintegrierten Wohnprojekts.

Antigone e. V. kämpft für die Sichtbarkeit von Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft, die gleichberechtigte Teilhabe von Betroffenen, für Individualität und Selbstbestimmung.

Ehrenmitglieder

Julian Schmidgall
Gerd Wasserbäch
Felix Timko
Harald Olszewski
Levin Mezger
Silvia Horn

Wohnprojekt zum Leuchtturm

Ein Haus wird gebaut, aber ein Zuhause wird geformt.

Antigone e. V. begleitet seit zwei Jahren ein besonderes Wohnprojekt: Eine ambulant betreute Wohngemeinschaft von drei jungen Menschen mit schweren geistigen Beeinträchtigungen in der Gemeinde Wüstenrot.

Der Verein hat den drei betroffenen Familien die Möglichkeit gegeben, ihr Wissen und ihre Kräfte zusammenzuführen, Beratungen zu genießen, Expert*innen zu befragen, gemeinsam vergleichbare Projekte in Baden Württemberg zu besuchen und ihr Fachwissen in der Form eines Wg-Konzepts zu bündeln. Jetzt auf den letzten Metern der Realisierung der Wohnidee unterstützt Antigone e. V. den Crowdfunding-Aufruf des Wohnprojekts und stellt alle Informationen und Hintergründe der WG auf seiner Website dar.

Das Projekt hat in der Region Heilbronn Pilotcharakter. Aufgrund des eklatanten Mangelns an barrierefreiem Wohnraum und bedarfsgerechten Wohnangeboten haben die drei betroffenen Familien seit zwei Jahren unerlässlich ihre Zeit, ihre Mühe und ihr finanzielles Vermögen in die Gründung der Wohngemeinschaft Zum Leuchtturm fließen lassen. Von dem Projekt soll eine Signalwirkung ausgehen, die Betroffenen Hoffnung gibt, dass ein menschenwürdiges und selbstständiges Leben für jeden Menschen auch jenseits von Wohnheimen möglich ist.

Das Wohnhaus „Zum Leuchtturm“ soll zum Symbol dafür werden, dass auch Menschen mit schweren, geistigen Einschränkungen in die Mitte der Gesellschaft gehören, Teilhabe und Glück erfahren dürfen und eine Bereicherung für das soziale Leben in Gemeinden darstellen.

Die drei Familien sammeln 120.000 €, um für die besondere Wohngemeinschaft ein zukunftssicheres, nachhaltiges und barrierefreies Zuhause zu schaffen.

Helfen Sie mit, aus einer Immobilie ein wahres Zuhause zu machen und drei jungen Menschen mit Behinderung im Kreis Heilbronn ihrem Traum vom guten Leben ein bisschen näher zu bringen.

Auf Instagram teilen wir Einblicke ins WG-Leben: #Wir_leuchten_gemeinsam.

Buchbesprechungen

Roland Rosenow: Sicherstellung personenzentrierter Leistungen der Eingliederungshilfe

Roland Rosenow:

Sicherstellung personenzentrierter Leistungen der Eingliederungshilfe

Die Leistungsvereinbarung nach § 125 Abs. 2 SGB IX vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Vertragsrecht der Sozialhilfe

Umfang: 690 S.

Lambertus Verlag, 2025

ISBN: 978-3-7841-3835-0

rez. v. Helen Akin

„Das Recht der Eingliederungshilfe verlangt, dass die Eingliederungshilfe sich von Grund auf ändert.“ (S. 623)

Roland Rosenow befasst sich seit mehr als 20 Jahren mit der Vertretung der Interessen von Menschen, die Ansprüche auf Leistungen der Eingliederungshilfe haben. Seit 2025 arbeitet er als Professor für Recht der Sozialen Sicherung an der Katholischen Hochschule Freiburg. Das nun im Lambertus Verlag erschiene Buch „Sicherstellung personenzentrierter Leistungen der Eingliederungshilfe“ legte er der Universität Kassel als Dissertationsschrift vor. In seiner 685 Seiten umfassenden Arbeit geht Rosenow der Frage nach, aus welchen Gründen die Beförderung institutioneller Leistungsangebote und die Dominanz stationärer Einrichtungen trotz der Reformen des BTHG und dessen Hervorhebung der Personenzentrierung so hartnäckig fortbestehen.

Für Antigone e. V. ist das Buch nicht zuletzt aus dem Grund von sehr großem Interesse, da auch innerhalb des Vereins Betroffene immer wieder von Machtstrukturen im Rahmen der Zusammenarbeit mit etablierten Trägern berichten, allem voran im Bereich des stationären Wohnens. Der Fortbestand anstaltlicher Denkgewohnheiten, die Abhängigkeit und Ohnmacht von Schutzbefohlenen und ihren Angehörigen, psychiatristische Methoden wie freiheitsentziehende Maßnahmen, Disziplinierungstechniken und Medikamente – das sind Themen, die in unseren Gesprächsrunden immer wieder zu Diskussionen, Erschütterung und Ratlosigkeit führen.

Rosenow macht eine sehr konkrete rechtliche Scharnierstelle aus, an der eine Verbesserung dieser Verhältnisse in Wohnheimen in Gang gesetzt werden kann und muss: das Leistungsvereinbarungsrecht zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern.

Die Beschäftigung mit der Rechtshistorie dieser Leistungsvereinbarungen oder auch die kritische Auseinandersetzung mit den Urteilen des BSG aus den Jahren 2008 bis 2018 ist für juristische Laien kein Leichtes, doch sie kann mit etwas Aufwand und Aufmerksamkeit, dazu befähigen, das Dreiecksverhältnis besser zu verstehen, in dem man sich als betroffene Person, die Leistungen der Eingliederungshilfe bezieht, oft und überwiegend befindet. Vor allen Dingen aber wird bei der Lektüre deutlich, dass die Verantwortung der Durchsetzung gleichberechtigter Teilhabemöglichkeiten nicht beim betroffenen Individuen oder deren Angehörigen liegt, sondern aufseiten der Eingliederungshilfe. Sie ist die Instanz, die die Vermittlung geltenden Rechts und seine Umsetzung in Praxis sicherzustellen hat. Auch wo einzelne Passagen auf ihre Bedeutung hin vielleicht dem Laien unverständlich bleiben, tritt diese Leitthese von Rosenows Buch klar und deutlich hervor.

Die personenzentrierte Umorientierung weg von der Versrorgungssicherstellung durch Einrichtungen, die oftmals regionale Monopolstellungen einnehmen und gesondert von Städten und Gemeinden angesiedelt sind, hin zum Bedarf eines Individuums, hat zwei elementare Schritte zur Voraussetzung: a.) Die zutreffende Bestimmung des Bedarfs und b.) die schuldrechtliche Verpflichtung der Leistungserbringer, die im Detail bestimmte bedarfsdeckende Leistungen auch tatsächlich zu erbringen.

Der Gesetzgeber verlangte mit den Reformen des BTHG eine am Einzelfall ausgerichtete, das heißt: personenzentrierte Ausgestaltung von Leistungen. Rosenow zeigt auf, wie stattdessen die Tradition der rechtlichen Deprivation von Leistungsberechtigten fortwirkt und sich auf diese Weise eine Praxis perpetuiert, in der Schutzbefohlene allzu oft zu Objekten einer Anstaltslogik und Anstaltswillkür werden. Die Eingliederungshilfe nach neuem Recht hat einen fundamental anderen Auftrag als zur Zeit der fraglos hingenommenen Vorherrschaft der Anstaltsfürsorge. Betroffene und Angehörige, die sich in ein Gespräch mit dem Kostenträger begeben, tun gut daran, Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, Fallmanagerinnen und Fallmanager im Zweifelsfall selbstbewusst an diesen Auftrag zu erinnern.

Konstantin u. Kornelius Keulen, Simone Kosog: Zu niemandem ein Wort

K. & K. Keulen, Simone Kosog:

Zu niemandem ein Wort

In der Welt der autistischen Zwillinge Konstantin und Kornelius.

Piper 2003

ISBN 3-492-04502-2

rez. v. Helen Akin

ich habe licht gesehen für mich.
du bist mir nah und ich liebe dich verhalten und mit großer innigkeit.
ich sehe, ostentativ, dass du mich außergewöhnlich liebst.
kein anderer liebt mich so sehr.
heilsame kraft strömt von dir lichthaft zu mir.
(S. 27)

In einer biographischen Reportage beschreibt Simone Kosog das Aufwachsen der Zwillinge Konstantin und Kornelius in den 90er Jahren. Der Einblick in ihre besondere Welt macht deutlich, wie vielgesichtig dasjenige sein kann, was sich hinter der Diagnose Autismus verbirgt.

Konstantin und Kornelius beginnen nicht auf dieselbe Weise in die gesprochene Wortsprache hineinzufinden, wie es der typischen Entwicklung entspricht. Bis zum 6. Lebensjahr sprechen sie kaum ein Wort. Ihr Schweigen wird ihnen während ihrer Kindheit immer wieder von Ärztinnen und Ärzten als Intelligenzmangel ausgelegt. Nur aufgrund mutiger und trotziger Eltern, die unbeirrt ihrem Empfinden folgten, kann schließlich mithilfe der Methode des Unterstützten Schreibens (Rosemarx Crossley) das Gegenteil hervortreten: Dass eine sehr feine und ungewöhnliche Intelligenz in der Form von Poesie ihren Niederschlag in der Welt der Brüder findet. Sie beginnen außergewöhnliche Gedichte zu schreiben.

Das Buch zeigt nicht nur, welche Varianz sich unter dem Namen „Autismus“ verbergen kann und wie eine Diagnose sich vorschnell als Schablone eben über das Besondere legen kann, was in jedem einzelnen Leben immer auch nicht-diagnostizierbar bleibt. Es zeigt auch, wie wichtig es ist, dass Angehörige und Stellvertreter*innen mitunter auch entgegen der Auffassung von Expert*innen auf ihrem Empfinden und ihren Intuitionen beharren. Sie können manchmal sehr viel spezifischer, die Fähigkeiten ihrer Angehörigen im Voraus erahnen und ihnen zur Verwirklichung helfen.

Vor allen Dingen aber lehrt die Geschichte der Brüder, dass der Zugang zu einer inneren Welt immer gesucht werden muss und niemals einfach vorliegt. Der Weg zu Konstantin und Kornelius und die Möglichkeit, ihr Wahrnehmen und Fühlen zu verstehen, vollzieht sich über das Schreiben. Vermeintlich einfachste praktische Angelegenheiten können mitunter für die Zwillinge große Herausforderungen darstellen – und doch steht ihnen zeitgleich ein Reichtum an Worten und Bildern zur Verfügung, mithilfe derer sie Nuancen und Atmosphären der Welt besser fassen können, als die meisten Menschen. Das vermeintlich Dysfunktionale der Beeinträchtigung „Autismus“ geht zugleich mit der Besonderheit einher, andere Möglichkeiten des Denkens und Sprechens erkunden und schaffen zu können.

Die Gedichte von Konstantin und Kornelius ermutigen Leserinnen und Leser dazu, auch auf die eigene Sprache besser zu hören. Die Vorsicht, mit der sie Worte und Wendungen wählen, kann vor Augen führen, wie vorschnell wir uns alltäglich häufig irgendwelcher bekannten Formeln bedienen. Wird Sprache nur zum Mittel des Austauschs von Informationen ausgedünnt, verliert sie ihre Ausdrucksqualitäten. Das Besondere aber, das, worin sich ein Mensch vom anderen unterscheidet und vor ihm auszeichnet, das ist in jenen Spuren zu suchen, in denen vom üblichen Sprechen und Handeln abgewichen wird. Gerade durch den Abstand zu dem, was für normal und plausibel gehalten wird, eröffnet sich die Möglichkeit subjektiver Gestaltung.

Dieter Gröschke: Arbeit - Behinderung - Teilhabe. Anthropologische, ethische und gesellschaftliche Bezüge

Dieter Gröschke:

Arbeit - Behinderung - Teilhabe. Anthropologische, ethische und gesellschaftliche Bezüge

Julius Klinkhard, 2011

ISBN: 9783781518230

rez. v. Helen Akin

Prof. Dr. Dieter Gröschke lehrte Allgemeine und Spezielle Heilpädagogik an der Katholischen Hochschule Münster.

In seinem 2011 bei Klinkhardt erschienenen Buch Arbeit-Behinderung-Teilhabe untersucht er das Beziehungsverhältnis zwischen Arbeit und Behinderung mit Blick auf eine, wie Arendt es diagnostiziert, Arbeitsgesellschaft, der die Arbeit ausgeht.

Von seinen Anfängen in der Weimarer Republik her bestimmte sich der Begriff der Behinderung historisch als ein Gegen-Begriff zu Erwerbsfähigkeit und Produktivität „normaler“ Bürger*innen. Dementsprechend blieb das maßgebende Ziel behindertenpolitischer Eingliederungsmaßnahmen lange Zeit die Rehabilitation für das Berufsleben. Die jüngsten Aktivierungsimpulse postfordistischer Ära geraten nach Gröschke in die Gefahr der Wiederholung dieser traditionellen Vorrangstellung von Arbeit und Leistung. Darüber versäumt man zum einen, der Prekarisierung von Arbeitsverhältnissen Rechnung zu tragen und so dem Umstand, dass eine Arbeit zu haben per se heute kein Garant mehr dafür ist, vollwertig und anerkannt Teilhabe an Gesellschaft zu genießen. Man zieht zum anderen jedoch außerdem gefährliche Exklusionslinien für jene, die aufgrund ihrer Schwerstbehinderungen auch trotz Eingliederungsmaßnahmen niemals verwertbare Leistungen erzielen werden. Wird Teilhabe in der Hauptsache als Weg auf den Arbeitsmarkt verstanden, setzt dies nicht nur ein fragwürdig ökonomistisches Menschenbild voraus sondern verabsolutiert auch die Arbeit anstatt andere, sinnvolle Formen des Tätigseins resp. Menschseins anzuerkennen.

Nicht zuletzt dient Gröschke vermittels seiner Analysen die Kategorie der Behinderung auf diese Weise als Brennglas einer Gesellschaftsanlyse. Gröschke errinert daran, dass die Ideen der Werkstätten einmal von einem anderen Geist getragen wurde als dem der Überführung in den ersten Arbeitsmarkt. Die Werkstuben und Beschützenden Werkstätten waren in ihrer Gründungsphase in den 1970er Jahren noch auf der Suche nach einem neuen Verständnis von Arbeit und einem Weg, das gemeinnützige Prinzip dem betriebswirtschaftlichen überzuordnen:

„In den Werkstätten sollte sich eine neue Arbeit durchsetzen, eine Arbeit, die eng mit Bildung, Entwicklung und Freude verbunden ist, eine Arbeit als Mittel zum Zwecke der Persönlichkeitsförderung. Es sollte eine neue Gemeinschaft entstehen, die sich von den althergebrachten Hierarchien und Zwängen lösen darf und kann, die den Nächsten nicht nach einem sozialen oder wirtschaftlichen Wert misst, der aus seiner Arbeitsfähigkeit und Arbeitsleistung resultiert. Der neue, der humanistische Maßstab war die Akzeptanz der Ungleichheit Aller und der gleichzeitige Respekt vor der gleichen Menschenwürde eines jeden einzelnen. […] In den Werkstätten wollten wir eine konstruktive Gegenwelt verwirklichen, einen Lebensraum schaffen, der diesen Namen verdient.“

Sigrid Graumann: Assistierte Freiheit

Sigrid Graumann:

Assistierte Freiheit

Von einer Behindertenpolitik der Wohltätigkeit zu einer Politik der Menschenrechte

Campus, 2011

ISBN 9783593393964

rez. v. Helen Akin

Die Aufgabe des Staates müsste es sein,
soziale Tugenden zu fördern.
(S. 281)

In ihrem als Dissertation verfassten Buch „Assistierte Freiheit“ (2011) skizziert Sigrid Graumann den Weg von einer Politik der Fürsorge und Wohltätigkeit hin zu einem rechte-basierten Paradigma, innerhalb dessen Menschen mit Beeinträchtigungen als selbstbestimmte Subjekte und Träger*innen von Rechtsansprüchen anerkannt werden sollen.

Die 2006 verabschiedete UN-BRK spricht den bis dahin nur aus Betroffenenbewegungen heraus erhobenen Ansprüchen einen völkerrechtlich verbindlichen Status als Menschenrechte zu. Sie verbindet die freiheitliche Orientierung der Menschenrechte mit umfassenden sozialen Leistungsrechten und dem konsequenten Verbot paternalistischer Bevormundung. So setzt sie den juristischen Anker für ein Paradigma der Selbstbestimmung für Menschen mit Beeinträchtigungen. Der Geschichte der Entstehung der UN-BRK sowie den wesentlichen durch sie angestoßenen Veränderungen und Herausforderungen widmet sich Graumann in Kapitel 1.

Sodann folgt mit Kapitel 2 eine Vertiefung der Inhalte anhand dreier Kontroversen rundum die Frage nach der Inklusivität, der Universalität und der Unteilbarkeit der Menschenrechte. Graumann versucht hier nochmals die theorieimmanenten Prämissen der UN-BRK moralphilosophisch und menschenrechtsparadigmatisch aufzuarbeiten und das Transformationspotential der spezifizierten Menschenrechtserklärung hervorzuheben. Die gleichzeitige Bearbeitung mehrere Fragestellungen unter Hinzunahme sehr heterogener Autor*innen gestaltet den Eintritt in diesen Abschnitt leider sehr mühsam.

Kapitel 3 und 4 erscheinen als der Kern des Buches: Graumann setzt sich hierin mit den Gerechtigkeitstheorien von Rawls, MacIntyres und Nussbaum auseinander, um sich schließlich Kant zuzuwenden, anhand dessen sie ein moralphilosophisches Fundament erarbeitet, mit dem sie die normativen Prämissen einer inklusiven Ethik formulieren will.

Erst im Schlusskapitel 5 allerdings wird schließlich noch einmal das Anliegen des Buchs im Ganzen deutlich: Graumann möchte die neue Menschenrechtsfassung der UN-BRK moralphilosophisch mithilfe des Konzepts assistierter Freiheit begründen. Sie will in der Tat nichts weniger als dem traditionell liberalen Menschenrechtsverständnis einen andersartigen Freiheitsbegriff entgegen stellen, der auch jene inkludiert, die ihre Freiheit nicht selbstständig wahrnehmen können. Denn ohne ein Verständnis sozialer Gerechtigkeit, das soziale Leistungsansprüche sinnvoll und angemessen regelt und in die Wege leitet, werden weiterhin „erwachsene, gesunde, unabhängige und selbstgenügsame Bürgerinnen“ durch den Menschenrechtsschutz priviligiert werden. (S. 247)

Worin also müsste diese umfassende Assistenz bestehen? Eine Assistenz, die über individuelles Handeln hinaus die Rahmenbedingungen für die Entfaltung von Freiheitsmöglichkeiten aller bereitstellt? Was sind die im strengen Sinne außer-juridischen, gesellschaftlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Freiheiten und Fähigkeiten? Wie realisiert sich überhaupt erst das, was in der UN-BRK als naturalisisert vorausgesetzt wird: Interessen und Wünsche? Wo kommen diese her, auf welchem Boden wachsen sie? (S. 271)

Dies sind die eigentlich originellen und fundamental wichtigen Fragen, die leider erst an später Stelle in Graumanns Buch deutlich hervortreten.

Sie schreibt:

„Das ist der normative Kern des menschenrechtsethischen Konzepts assisitierter Freiheit. Dieser beinhaltet, dass die Bedingungen für die Entwicklung, Bewahrung und gegebenenfalls Zurückgewinnung von Autonomie und Freiheit ebenfalls Gegenstand menschenrechtlicher Verpflichtungen ist.“ (271)

„Damit wird deutlich, dass die Garantie maximaler Freiheit für alle nur dann eingelöst werden kann, wenn auch den inneren und äußeren Beindungen, unter denen sich Freiheit und Autonomie etwickelt und entfallen können, im Menschenrechtsschutz Rechnung getragen wird. Eine gesellschaftliche Ordnung kann folglich nur dann als gerecht gelten, wenn über die wechselseitige Beschränkung von Freiheit maximale Freiheit für alle garantiert wird und dabei Freiheit und Autonomie … auch als Realisierungskonzepte aufgefasst werden, welche die Notwendigkeit der Garantie von guter Sorge bedingen.“ (275)

Und eben an dieses Konzept einer guten Sorge, mit dem sie ihr Buch abschließt, wäre dringend anzuknüpfen. Eine Ethik der Sorge für alle in die Sorge involvierten Personen zum einen, aber auch eine, in der die Verpflichtung zur Verfügungstellung verschiedener Sorgeoptionen (stationär, ambulant, familiär) konkretisiert staatlich garantiert würde. Soziale Anforderungen in der Sorgearbeit, wie Empathie, Anteilnahme, Sensiblität, Achtsamkeit an Pflegende und Büger*innen im Alltgemeinen zu stellen, ist menschenrechtlich betachtet ein schwer greifbares Unternehmen. Hier werden moralische Rechte und Haltungen formuliert – keine klagbaren Ansprüche. Damit greift Graumann sozusagen das Thema der sittlichen Einbettung des Rechts an – die soziokulturellen Rahmenbedingungen, innerhalb dessen es statthat. Sie schreibt: „Die Aufgabe des Staates müsste es sein, soziale Tugenden zu fördern.“ (281) Diese These darf mit Abstand als der große Beitrag Graumanns unter Rückgriff auf Kants Tugendethik erscheinen.

Die gesellschaftskritische Einbettung dieser These oder auch die rechtshistorische Betrachtung der Entwicklung des Verhältnisses von Rechtsform und Sittlichkeit unterlässt Graumann leider. Auch hinkt das Buch im Ganzen etwas, da es zu viele Fragen auf einmal verfolgt und am Ende nicht alle befriedigend beantwortet. Das Aufgebot der Autor*innen im Verhältnis zu den einleitend gestellten Fragen sowie die Relevanz mancher Exkurse ist manchmal schwer einzuordnen.

Schließlich scheint die schon ganz zu Beginn aufgeworfene Frage danach, wie es gelingen kann, dass auch die Realisierung von Ansprüchen schwermehrfach unterstützungsbedürftiger Personen garantiert wird, bis zum Schluss leider beantwortet zu bleiben. Das lässt Leser*innen mit diesem Erkenntnisinteresse etwas frustriert zurück. Hierfür hätte vermutlich die Beschäftigung mit der Bedeutung sozialer Rechte sowie mit den Instituten der Stellvertreterschaft noch mehr Raum einnehmen müssen. Vor allen Dingen aber hätte der vorausgesetzte Freiheitsbegriff der Menschenrechte, den sie für problemlos garantiert hält und lediglich durch ein Attribut ergänzt, selbst auf seine ideologischen Prämissen hin untersucht werden können. Die vereinfachte Gegenüberstellung von Selbst- und Fremdbestimmung ist der Lektürelinie zwar zuträglich, aber unterschlägt das Spannungsverhältnis, das sich auch in Graumanns Titel eigentlich ankündigt.

Nichtsdestotrotz dient ihr Buch als sehr fundierte Einführung in die Transformationen und Fragestellungen, welche durch die UN-BRK angestoßen wurden.

Ministerium für Arbeit und Soziales: Untersuchung der Ausführung sowie der absehbaren Wirkungen der neuen Regelungen der Eingliederungshilfe (2024)

Ministerium für Arbeit und Soziales:

Untersuchung der Ausführung sowie der absehbaren Wirkungen der neuen Regelungen der Eingliederungshilfe (2024)

kommentiert v. H. Akin

Die Ergebnisse dieses Forschungsprojekts legen insgesamt den Schluss nahe,
dass sich eine stärker
personenzentrierte Leistungserbringung bisher nur für einen kleineren Teil
der Leistungsbeziehenden der Eingliederungshilfe realisiert hat.
(S. 306)

Dieser Bericht des Ministeriums für Arbeit und Soziales von 2024 über die Untersuchung der Ausführung sowie der absehbaren Wirkungen der neuen Regelungen der Eingliederungshilfe ist zwar keine wirkliche Buchempfehlung, aber als Praxistipp zur faktenbasierten Argumentation zu verstehen. Wer auf der Suche ist nach Zahlen, welche die bisherige Umsetzung des neuen Rechts der Eingliederungshilfe irgendwie fassbar machen, wird hier mit etwas Durchhaltevermögen fündig.

Die Studie untersucht die bisherige Praxis und Wirkung der ersten drei Reformstufen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). Im ersten Teil anhand von Befragungen der Leistungserbringer und Kostenträger, im zweiten Tal anhand von Befragungen der Leistungsbeziehenden. Man sollte sich von den positiven Rahmungen der Inhalte nicht täuschen lassen: Im Ganzen fällt das Fazit ernüchternd aus.

Zunächst wird einleitend konstatiert, dass es positvie Befunde in der Messung der erlebten Selbstbestimmung und Lebenszufriedenheit bei Betroffenen gebe. (23) Sogleich wird aber relativierend hinzugefügt, dass diese positiven Entwicklungen nicht eindeutig auf das BTHG zurückgeführt werden können. Die übergreifende Einschätzung des BTHG laute, dass dieses zwar gute Ziele setze, aber diese Ziele weitestgehend noch nicht umgesetzt worden seien. Außerdem sei es mit einem Verwaltungsakt und Verschiebung von Geldern in die Verwaltung verbunden. Schleppend gehen vor allen Dingen die Leistungsvereinbarungen voran: „2024 hatte weiterhin nur etwa ein Drittel der Leistungserbringer in allen Leistungsbereichen neue Leistungsvereinbarungen. Das entscheidende Hindernis in den Verhandlungen scheint zu sein, dass die BTHG-Reform vielerorts „budgetneutral“ umgesetzt werden soll.“ (24) Das neue Verfahren der Bedarfsermittlung wurde 2024 in den meisten Fällen noch nicht eingesetzt und in den meisten Fällen sei die Bedarsfermittlung noch nicht mit neuen Leistungsbewilligungen bzw. -angeboten verzahnt.

Einige interessante weitere Befunde zum Thema „Wohnen in besonderen Wohnformen“:

  • Insgesamt werden Heimbewohnerinnen sehr viel seltener in die neuen Bedarfsermittlungsprozesse mit einbezogne und befragt en und befragt als Personen, die privat leben.
  • Wohnraum ist häufig ein stark begrenzender Faktor. Deshalb wird mehr Strukturplanung angemahnt.“ (25) „In der Praxis erscheint hier die Berücksichtigung des Wunsch-und Wahlrechts insbesondere in besonderen Wohnformen noch nicht sichergestellt. Hierfür müssten zunächst auch dort Ziele, Ressourcen und Unterstützungsbedarfe durchgängig personenzentriert ermittelt und die Leistungsangebote darauf abgestimmt werden. Solange dies nicht umgesetzt wird, haben gepoolte Leistungen hier noch den Charakter der herkömmlichen Gruppenangebote.“ Ebd.
  • „Die regional verfügbaren Angebote sind vielfach der entscheidende begrenzende Faktor für die Soziale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Die Ergebnisse standardisierter Befragungen und qualitativer Interviews bestätigen: Vielerorts können mit den verfügbaren Angeboten die bestehenden Bedarfe nicht gedeckt werden.“ (26)
  • „Schließlich droht vielerorts ein Wohnraummangel, da sich Neubauten durch die im Rahmen der Grundsicherung gezahlten Mieten häufig nicht refinanzieren lassen.“ (27)

Ein wichtiger Passus des Berichts stellen die Ausführungen zu den Neuerungen im Wunsch- und Wahlrecht statt. Hier heißt es:

„Das Wunsch-und Wahlrecht der Leistungsberechtigten ist in § 104 Abs. 2 bis 4 SGB IX scheinbar in ähnlicher Weise formuliert wie in § 9 Abs. 2 und 3 SGB XII aF – also der vor 2020 auch für die Eingliederungshilfe geltenden Regelung. Den Leistungsberechtigten wird damit die Möglichkeit gegeben, sich bei der Auswahl des Leistungserbringers und zur Art und Ausgestaltung der Leistungserbringung einzubringen. Bisher sollte den Wünschen der Leistungsbeziehenden entsprochen werden, soweit sie angemessen sind – neuerdings ist ihnen zu entsprechen, soweit sie angemessen sind. Die neue Regelung formuliert außerdem zumindest abstrakt die Bedingungen für die Angemessenheit von Wünschen: Nur wenn die zunächst zu prüfende Zumutbarkeit einer kostengünstigeren Alternative gegeben ist (§ 104 Abs. 3 SGB IX), besteht weiterhin ein Mehrkostenvorbehalt im Hinblick auf die gewünschte Leistungserbringung (§ 104 Abs. 2 SGB IX). Eine deutliche rechtliche Änderung erfolgte dabei in Hinblick auf die Wahl der Wohnform: Die neue Regelung sieht vor, dass dem Wunsch nach Wohnen außerhalb besonderer Wohnformen entsprochen werden sollte, wenn er nach Bewertung der persönlichen, familiären und örtlichen Umstände in Betracht kommt (§ 104 Abs. 3 Satz 3 SGB IX).“ (58)

Erfahrungsberichte bestätigen, dass diese Explizierung und Betonung des Wunsch- und Wahlrechts in der Praxis der EGH noch nicht angekommen ist (59). „So nimmt es auch ein Gesprächspartner aus der Selbstvertretungwahr: Es sei individuell sehr anstrengend und kollektiv abschreckend, wenn ein Mensch den Schritt aus der besonderen Wohnform wagen wolle, das aber zunächst vor Gericht erstreiten müsse. Insgesamt sind in den 42 Interviews sehr viele Hinweise auf eine unveränderte Rechtsauffassung feststellbar.“ (59)

„Die Ergebnisse in Tabelle 2.2 zeigen zum einen, dass man von einer regulären Umsetzung entsprechender Wünsche in der Praxis noch weit entfernt ist.“ (60)

Auch interessant ist die Schilderung rechtswidriger Praktiken einzelner EGHs:

„Zu einem überörtlichen Träger gab es in den Experteninterviews besonders kritische Berichte. So wird berichtet, dass hier Entscheidungen regelmäßig erst vor Gericht herbeigeführt würden. Dort verteidige der Träger seine Entscheidungen mit dem Zwang, Kosten einzusparen, selbst wenn es bereits eine Rechtsprechung zu entsprechenden Fällen gibt. Ein Beispiel seien die zusätzlichen Assistenzkosten, die für einen Urlaub beantragt worden seien. Dieser Assistenzanspruch im Urlaub wurde vom Bundessozialgericht (BSG) bestätigt mit Hinweis darauf, dass es in Deutschland „normal“ sei, einmal im Jahr in den Urlaub zu fahren. Die Jurist*innen des Trägers hingegen würden entsprechende Fälle weiterhin ablehnen, sodass jede*r einzelne Betroffene vor Gericht ziehen müsse. Die Expert*innen desrägers berichten tatsächlich auch selbst, dass sie die Auslegung der Zumutbarkeit vom Sozialgericht als sehr eng betrachten, während sie versuchten, Lösungen zu finden, um Kosten einzusparen.“ (65)

Thema Sicherstellungsauftrag und Strukturplanung:

„Eine Voraussetzung, um das Wunsch-und Wahlrecht ausüben zu können, ist, dass es überhaupt verschiedene Angebote gibt. Die meisten Interviewpartner*innen – aus allen drei Befragtengruppen – kamen unaufgefordert auf diesen Punkt zu sprechen. Die Angebotslandschaft wird sehr häufig als nicht ausreichend beschrieben: Aus ländlichen Regionen wird berichtet, dass es oft nur wenige oder nur einen Anbieter für bestimmte Eingliederungshilfeleistungen gibt. Zudem spitze sich in manchen Regionen die Versorgungslage derart zu, dass Betroffene in der Regel froh seien, wenn sie überhaupt einen Platz in einem Angebot „ergattern“ können. In städtischen Ballungsgebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt ist es hingegen schwierig, eine passende und dennoch über die Grundsicherung finanzierbare Wohnung zu finden, wenn eine Person aus einer besonderen Wohnform in einen Privathaushalt wechseln möchte. Auch der Unterstützungsbedarf kann eine Rolle spielen: Für Menschen mit hohem Unterstützungs- oder Pflegebedarf sowie für Personen mit Verhaltensauffälligkeiten sei es besonders schwer, alternative Leistungserbringer zu finden, da hier ohnehin Versorgungslücken bestünden.“ (66)

„Ein Gesamteindruck aus den Gesprächen mit Leistungsträgern ist, dass diese sich bei der Umsetzung von Wünschen vielfach nicht in der Verantwortung oder in der Lage sehen, auf die Angebotslandschaft einzuwirken. Sie wird als Voraussetzung und nicht als zu gestaltende Rahmenbedingung betrachtet („wenn es solche Angebote gibt“). Es gibt aber auch Träger, die sich als Gestalter der Angebotslandschaft begreifen. Diese sprechen von den Grenzen des Machbaren („wenn sich das organisieren lässt“, „Fachkräftemangel“). Ein Leistungsträger spricht an, dass die regionale Versorgungslandschaft sich nicht plötzlich verändern kann. Wenn sich Wünsche bei vielen Betroffenen ändern, hinke man dieser Entwicklung naturgemäß nach. Eine Person aus der Selbstvertretung bemängelt, dass manche Leistungsträger regionale Angebotslücken bestreiten, bis Engagierte eine Bedarfsfeststellung „erkämpfen“. Insgesamt mahnen Selbstvertreter mehr Strukturplanung zur Entwicklung einer angemessenen Angebotslandschaft an.“ (66)

Fröhlich, Casteneda, Waigand: (K)eine Alternative haben zu herausforderndem Verhalten?!

Nina Fröhlich; Claudio Casteneda, Monika Waigand

(K)eine Alternative haben zu herausforderndem Verhalten?!

Ein Praxisbuch mit Begleitposter für Eltern, pädagogische Fachkräfte, Therapeuten und Interessierte

ISBN 978-3-947464-01-2

rez. v. Helen Akin

Unser Dank geht an die vielen Menschen, die uns mit
ihrem herausfordernden Verhalten an unsere Grenzen
gebracht haben. … Wir möchten uns mit diesem Buch
bei Euch entschuldigen, für viele Missverständnisse
und falsche Unterstellungen – unser Verhalten war
sicher oft sehr herausfordernd für euch.
(S. 3)

Herausforderndes Verhalten – das ist Verhalten, das mit den üblichen gesellschaftlichen Verhaltensnormen auf eine solche Weise bricht, dass es Irritationen hervorrufen kann, Grenzen verletzen und Beziehungen gefährden. Fremd- und Selbstverletzungen, Beleidigungen, Schreien, Weinen, Weglaufen, Zwangshandlungen, aber auch sozialer Rückzug und Migration ins Innere können in gewissen Situationen solche Herausforderungen darstellen. Menschen, die kognitive Einschränkungen aufweisen, bedienen sich dieser Verhaltensweisen aus den unterschiedlichsten Gründen, jedoch immer, um damit ein Problem zu lösen, dass sich ihnen stellt. Herausforderndes Verhalten ist nicht einfach willkürlich und unberechenbar, sondern aus der Perspektive der Betroffenen enorm sinnvoll und steht meist im Dienste einer bestimmten Funktion oder Zielvorstellung.

Das überaus gelungene Praxisbuch lädt Eltern und Fachkräfte zur Selbstreflexion dazu ein, herausforderndes Verhalten nicht vorschnell als bösen Willen zu verstehen oder resignativ und ohnmächtig als solches zu belassen. Personen, die sprech- und sprachbehindert sind, helfen häufig die Techniken der UK, um schon im Vorfeld vor eskalativen Erregungszuständen, ihr Empfinden und ihre Wünsche mitzuteilen. Ihre eingeschränkten Kommunikativen Fähigkeiten, ihre mögliche Kontextblindheit und autistisch-inkohärente Wahrnehmungsweise, die Schwierigkeiten sich in das Gegenüber hineinversetzen zu können oder auch Handlungen erfolgreich anzusteuern, stellen Barrieren dar, die Betroffenen oft das Gefühl geben, isoliert zu sein, missverstanden zu werden, übergangen zu werden. Ihr besonderes Verhalten zielt dann beispielsweise darauf Selbstwirksamkeit zurückzuerlangen, Aufmerksamkeit zu gewinnen, Erregungszustände zu mildern, Kontrolle zurückzuerlangen.

Der Gang durch die verschiedensten Funktionsmöglichkeiten herausfordernden Verhaltens sowie die zahllosen Praxisbeispiele wirken perspektiverweiternd. Sie zeugen von der großen Beoabachtungsgabe der Verfasserinnen und dem Versuch noch dort feinfühlig den Versuch des Verstehens zu unternehmen, wo Betroffene oft ihr Verhalten selbst kaum noch verstehen können. Nicht zuletzt wirkt eben diese Art besonderer Tiefepädagogik der Anstaltslogik entgegen, dergemäß die einzige Antwort auf herausfordernde Personen noch immer viel zu oft in Medikation und freiheitsentziehenden Maßnahmen besteht.

Nicola Maier-Michaelitsch, Sabrina Boschner und Lea Höfer (hg.): Wohn- und Lebensräume von Menschen mit Behinderungen

Nicola Maier-Michaelitsch, Sabrina Boschner und Lea Höfer (Hg.):

Wohn- und Lebensräume von Menschen mit Behinderungen

Verlag Selbstbestimmtes Leben, 2025

Umfang: 204 S.

ISBN: 978-3-945771-38-9

rez. v. Helen Akin

„Was macht Atmosphären aus? Es handelt sich um
spezifische Sinnesqualitäten, wie Schall, Farben,
Gerüche, Lichtverhältnisse oder das Fühlen von
Gefühlen, die in ihrem Zusammenwirken erlebt
werden.“
(S. 623)

Wie gestaltet man Räume so, dass sie Sicherheit, Wohlbefinden und Orientierung bieten? Der Band „Wohn- und Lebensräume von Menschen mit komplexer Behinderung“ aus dem Verlag Selbstbestimmtes Leben bietet jede Menge Impulse, das Zuhause nach den Aspekten von Würde, Selbstbestimmung und Teilhabe zu gestalten. Raumgestaltung und Architektur können therapeutische Wirkung haben und gezielt, fördernde Atmosphären schaffen.

Das Buch von Nicola Maier-Michaelitsch, Sabrina Boschner und Lea Höfer schildert im ersten Schritt anhand von Fallbeispielen welchen Einfluss Farbe, Licht, Materialien und Akustik auf die Wohnqualität haben. Durch das bedarfsgerechte Wohnsetting kann Unruhezuständen und herausforderndem Verhalten, auch Aggressionen entgegengewirkt werden. Die richtige Lösung zur Beantwortung herausfordernden Verhaltens im Wohnumfeld kann dagegen nicht darin bestehen, kahle, klinische Zimmer anzubieten, aus denen alle Gegenstände entfernt werden.

Antigone e. V. empfiehlt die Lektüre dieser klugen Erwägungen zur Gestaltung von Wohnräumen. Das Buch enthält Beiträge zur wissenschaftlichen Bedeutung von Atmosphären und deren Gestaltung in der Arbeit mit Menschen mit Behinderungen, Farb- und Lichtgestaltungen, räumliche Möglichkeiten der Emotionsregulation, rechtliche und wissenschaftliche Rahmenbedingungen zu Wohnräumen von Menschen mit komplexen Behinderungen, Sozialraumansätze und schließt ab mit zwei Aufsätzen über den Einsatz neuerer Technologien.

Bregman: Utopien für Realisten

Rutger Bregman

Utopien für Realisten

Die Zeit ist reif für die 15-Stunden-Woche, offene Grenzen und das bedingungslose Grundeinkommen

Rowohlt 2021

ISBN-13 978-3748401278

rez. v. Helen Akin

Eine Weltkarte, in der das Land Utopia
nicht verzeichnet ist, verdient keinen
Blick, denn sie lässt die eine Küste aus,
wo die Menschheit ewig landen wird.
Und wenn die Menschheit da angelangt
ist, hält sie Umschau nach einem
besseren Land und richtet ihre Segel
dahin. Der Fortschritt ist die
Verwirklichung von Utopien.

Oskar Wilde

Bregmans zentrale These ist, dass wir alle es zunehmend verlernen, uns eine andere Welt als die gegebene auch nur vorzustellen. Das utopische Denken ist auf dem Rückzug aus verschiedenen Gründen: Weil wir uns von alten Wohlstandsvorstellungen nicht lösen können oder große Ideen für verdächtig halten.

Eine Momentaufnahme: Trotz all der Beschwerden, leben wir in einer Welt, die so reich ist wie nie zuvor. Die meisten Menschen in Westeuropa und auch an vielen anderen Orten haben Heizungen, Rentensysteme, Gesundheitsversicherungen, leben länger, gesünder, genießen Bildung. Im Mittelalter wäre dieser Zustand einer Utopie gleichgekommen. Warum aber ist unsere Ära so freudlos, warum steigen zugleich die Zahlen von Depression und Burnout, ein allgemeiner Nihilismus und Hedonismus? (18)

Bregmans Antwortet lautet: Weil unser Horizont leer bleibt; die Wohlstandswelt bleibt sinnentleert, wo sie keine neuen Ziele anstrebt. „Die Freiheit mag unser höchstes Ideal sein, aber es ist eine leere Freiheit.“ (23)

Worauf Bregman damit anspielt haben viele Autorinnen und Autoren unterschiedlich bezeichnet: Es geht ihm um eine Kritik an einer Fortschrittsvorstellung, die lediglich darauf zielt, Reichweiten und Möglichkeiten zu erweitern, und in deren Mitte die indivduelle Freiheit, allem nachgehen zu dürfen, wonach einem geliebt, das einzig „Heilige“ ist. Diese Art von verantwortungsloser, vermeintlicher Selbstverwirklichung, in der die Welt, die Anderen und die Natur, eigentlich nicht in ihrem Selbstwert vorkommen, macht das Buch für den gemeinnützigen Verein Antigone e. V. interessant.

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Einige Punkte Bregmanns verdienen es hervorgehoben zu werden:

(1) In seiner Widerrede gegen eine Bürokratie, die auf Angst und Misstrauen setzt, zählt er zahlreiche Beispiele auf von Experimenten dazu, wie verantwortungsbewusst und sparsam arme Menschen mit Geld umgehen, wenn man es ihnen ohne Auflagen und Kontrollmechanismen zur Verfügung steht. Sie wachsen am Zutrauen – nicht an Schikane und Verdacht.

(2) Menschen, denen aus der Armut geholfen wird, treffen klügere Entscheidungen. Sie leben gesünder, haben Zugang zu Bildung, sind weniger häufig von Behinderungen und Krankheiten betroffen. Ihnen Geld früh zukommen zu lassen, entlastet das Sozialsystem und stärkt die gesellschaftliche Kohärenz.

(3) Es gibt einen weit verbreiteten Leistungsmythos, demnach Armut aus Faulheit und Undiszipiliniertheit resultiere und ein unsittliches Verhalten nach sich ziehe. Diese Argumente werden auch seit jeher gegen die Einführung des Grundeinkommen vorgebracht. „Es ist schwer vorstellbar, dass es uns jemals gelingen wird, das Dogma abzuschütteln, man müsse arbeiten, um einen Anspruch auf ein Einkommen zu haben.“ (97)

Dabei führt Bregmann auf, wie viele Kosten die Kontroll- und Aktivierungsmaßnahmen der Jobcenter sind, wie entwürdigend, frustrierend die ständigen Nachweise über die eigene Erwerbsunfähigkeit sind und wie sie am Ende überhaupt nicht zu dem Resultat führen, dass Arbeitslosenzeiten sich verkürzen. All diese Maßnahmen sind lediglich Ausgeburt der Vorstellung, man müsse Faule zur Arbeit zwingen. Sie sind ideologisch, aber nicht funktional.

(4) Das BIP fasst alle Güter und Dienstleitungen, die ein Land erzeugt. Aber fasst es gemeinnützige Arbeit, saubere Luft, Care-Arbeit, Wissensproduktion. Das BIP umfasst außerdem keinen Maßstab, um die Qualität von Gütern und Leistungen zu berurteilen. Güter werden ja auch erzeugt, indem sie Naturgüter verbrauchen, neue Konsumbedürfnisse wecken, die zu Krankheit und Süchten führen können, Kriegswaffen darstellen. „Das ist auch der Grund dafür, warum das Land mit dem größten BIP, die meisten sozialen Probleme hat.“ (108)

„Wir leben in einer Welt, in der die Grundregeln anscheinend lautet, dass wir umso weniger zum BIP beitragen, je wichtiger unsere Tätigkeit für die Gesellschaft ist.“ (109)

Das BIP wurde nach Kriegsende entwickelt, es bietet nicht länger die passende Kennzahl um Wohlergehen, Kultur, Prosperität eines Landes zu messen.

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Bregmanns zentrale Forderungen umfassen das bedingungslose Grundeinkommen, eine 15-Stunden-Woche und offene Grenzen, um Armut zu bekämpfen und den sozialen Fortschritt zu fördern.

Bregmanns Buch ist mutig und anregend und es denkt jenseits pragmatischer, tagespolitischer Debatten. Sein Denken ist ein Denken „ums Ganze“. Vernachlässigt wird dabei die Analyse der Beharrungskräfte des Systems: die Logik nach der Armut und Reichtum auseinanderdriften und Nationalstaaten sich voneinander abschotten. Indem er immer wieder Zugeständnisse an die kapitalistische Systemlogik macht, etwa selbst ökonomistisch argumentiert – Arbeitsmotivation von Menschen sei höher, wenn sie nicht gezwungen würden; die 15 Stundenwoche sei wirtschaftlich effizient etc. – reproduziert er überdies eben jene Wachstumsvorstellungen bisweilen, die doch eigentlich zur Kritik steht. Wie die Systemzwänge zu kurz kommen, so auch das Ideologieproblem: Realpolitik wird mit Stimmen betrieben; Stimmen, die allzu oft und zunehmend gegenwärtig eben jenem Arbeitsmythos aufsitzen, ökonomistische Abwertungen von Minderheiten betreiben, Arme als faul schelten und rassistische Ressentiments betreiben. Wie also findet die Idee ihre kulturelle Übersetzung, welche institutionellen und praktischen Prozesse bräuchte eine solche Übersetzung etwa im Bildungs- und Politikbereich, welche Interessen wirken am Nachhaltigsten radikalen Veränderungen entgegen? Etc. etc.

Aber am Wichtigsten: Gelingt es Bregmann mit diesen Maßnahmen tatsächlich die Utopie eines guten Lebens zu entwerfen?

Ich glaube nicht, denn dafür fehlt es dem Buch an eigenständigen, positiven, ethischen Überlegungen. Zu bemerken ist dies darin, dass zwar Arbeitszeiten verkürzt werden, aber über Inhalt und Art des Arbeitens selbst sowie Ziel und Gestalt des Wirtschaftens in Bregmans Utopie eigentlich nicht gesprochen wird.

Fürsprachen

„Wir verdanken es dem beharrlichen Einsatz vieler Aktivist*innen, dass sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Selbstbestimmung behinderter Menschen in den vergangenen Jahren deutlich verbessert haben. An diese Erfolge müssen wir anknüpfen und die Rechte von Menschen mit Beeinträchtigungen immer wieder einfordern und durchsetzen.
Die Initiative Antigone tut dies, indem sie Aufklärungs- und Bildungsarbeit leistet und Angehörige ermutigt, selbstbewusst zu agieren. Als Mitglied von Antigone bringe ich zu diesem Zweck gerne mein Wissen und meine Erfahrungen ein.“

Gesa Henrici

Rechtsanwältin für Sozial- und Arbeitsrecht, Berlin 2026

„Nicht am Rand stehen, sondern beteiligt werden, Teil einer Gemeinschaft zu sein, die mir hilft, meine Fähigkeiten zu entfalten – das ist, denke ich, ein tiefes Bedürfnis jedes Menschen. Ich sehe die Freude meines zweijährigen Enkels, wenn man ihn – in einem geschützten Raum – Dinge ausprobieren lässt. Ich habe in meiner eigenen Biographie immer wieder die Kostbarkeit von wertschätzenden und fördernden Beziehungen erfahren. Besonders eindrücklich war für mich das Zusammenleben mit mehrfach behinderten Menschen während meines Zivildienstes. Am Anfang nahm ich nur die Einschränkungen und Defizite wahr. Dann erlebte ich, wie durch aufmerksames und liebevolles Begleiten jeder Mitbewohner zeigen konnte, was an Interessen, an Möglichkeiten und an Lebensfreude in ihm steckt. Ich schätze es sehr, dass die Initiative Antigone sich in unserer Gesellschaft für solche Lebensräume einsetzt.“

Wolfgang Wilhelm

Pfarrer i.R., Forchtenberg 2026

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